05.12.14

Bettensteuer: Streit um Nutzerdaten in Deutschland

Auch Dortmund nimmt Übernachtungsportale ins Visier. Gloveler.de verweigert Datenherausgabe
Bettensteuer - Dortmund fordert Nutzerdaten von Übernachtungsportalen
Freiburg. Dortmund. Köln? Immer mehr deutsche Städte verlangen von Internet-Buchungsplattformen die Herausgabe von Nutzerdaten. Damit folgen Sie dem Beispiel vieler US-Städte.

Zum ersten November 2014 führte Dortmund erneut eine Bettensteuer in Höhe von 7,5% ein und fordert schon jetzt von gloveler.de, alle Vermieterdaten zu übermitteln. Gloveler ist eine der größten deutschen Buchungsplattformen für Privatunterkünfte. Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte im Oktober 2013 die damalige Bettensteuer-Satzung für rechtswidrig.

Das Vorgehen der Stadt scheint datenschutzrechtlich bedenklich. Beherbergungsbetriebe sind laut Satzung verpflichtet, eigenständig eine Steueranmeldung abzugeben. In Freiburg war die Lage ähnlich, schlussendlich machte die Stadt aber einen Rückzieher. „Die Stadt ist nach dem Subsidaritätsprinzip zuerst aufgefordert, die gewünschten Daten ohne unbeteiligte Dritte wie gloveler zu erheben“, so Dr. Jürgen Höffler, Fachanwalt für IT-Recht von der Kanzlei Caemmerer Lenz aus Karlsruhe. Mit dem Verweis auf eine nicht-erfolgreiche Internetrecherche macht es sich die Stadt Dortmund sehr einfach.

„Wir wollen Privatvermieter gegen den Generalverdacht der Steuerhinterziehung schützen. Das Auskunftsersuchen der Stadt Dortmund erscheint mir unverhältnismäßig“, so Armin Harbrecht, Geschäftsführer von gloveler.de. Die Buchungsplattform wird daher dem Auskunftsersuchen der Stadt Dortmund nicht nachkommen.

Die Stadt Köln wird eventuell auf den Zug aufspringen, da sie ihre Bettensteuer zum 1.Dezember 2014 einführt.

Von der Bettensteuer sind Privatvermieter genauso betroffen wie Hotels. Touristen müssen die Bettensteuer zahlen, Geschäftsreisende nicht. Eintreiben muss die Bettensteuer der Beherbergungsbetrieb.

Privatzimmer-Buchungsplattformen als Vorreiter der Sharing Economy stehen auch von anderer Seite unter Druck. Immer mehr Kommunen erlassen Zweckentfremdungsverbote, die privates Vermieten verbieten.

Manche Kommunen gehen auch mit Hilfe des Baurechts gegen Privatvermieter vor.




Foto: themightycondorman@flickr „dortmund.“ CC BY 2.0