27.11.13

Stadt Freiburg hebelt Datenschutz aus - Privatvermieter unter Generalverdacht

Stadtkämmerei fordert Nutzerdaten von gloveler.de
Freiburg fordert Nutzerdaten von Buchungsplattform gloveler
Karlsruhe/Freiburg, 25.November 2013. Das Beispiel New York scheint Schule zu machen. Dort fordert die Stadt von Internet-Buchungsplattformen die Herausgabe zehntausender Vermieterdaten, um mutmaßliche Steuersünder zu enttarnen.

Jetzt zieht Freiburg nach. Zum ersten Januar 2014 führt die Stadt Freiburg eine Bettensteuer ein und fordert schon jetzt von gloveler.de, alle Vermieterdaten zu übermitteln. Gloveler ist eine der größten deutschen Buchungsplattformen für Privatunterkünfte.
Von der Bettensteuer sind Privatvermieter genauso betroffen wie Hotels. Touristen müssen die Bettensteuer zahlen, Geschäftsreisende nicht.

Das Vorgehen der Stadt scheint datenschutzrechtlich bedenklich. Die Freiburger Beherbergungsbetriebe sind laut Satzung verpflichtet, eigenständig eine Steueranmeldung abzugeben. Die Stadt Freiburg fordert bereits vor der Erhebung der Steuer uneingeschränkt alle Vermieterdaten, unabhängig davon, ob diese überhaupt noch aktiv sind. „Da liegt der Eindruck nahe, alle Vermieter stünden unter dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung“, so Dr. Jürgen Höffler, Fachanwalt für IT-Recht von der Kanzlei Caemmerer Lenz aus Karlsruhe. „Außerdem ist nach dem Subsidaritätsprinzip die Stadt zuerst aufgefordert, die gewünschten Daten ohne unbeteiligte Dritte wie gloveler zu erheben.“
„Wir wollen Privatvermieter gegen den Generalverdacht der Steuerhinterziehung schützen. Das Auskunftsersuchen der Stadt Freiburg erscheint mir unverhältnismäßig“, erläutert Armin Harbrecht, Geschäftsführer von gloveler.de. Die Buchungsplattform wird daher dem aktuellen Auskunftsersuchen der Stadt Freiburg nicht nachkommen.

Auch der Zeitpunkt der Freiburger Anfrage verblüfft, denn die Übernachtungssteuersatzung selbst steht juristisch auf dünnem Eis: Am 23. Oktober entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in letzter Instanz, dass die Bettensteuer in Dortmund rechtswidrig ist, da es Vermietern nicht zuzumuten sei, zu unterschieden, ob ein Gast als Geschäftsreisender oder als Tourist unterwegs ist. Dr. Rico Faller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht von der Kanzlei Caemmerer Lenz: „Genau dieser Passus findet sich in der Freiburger Übernachtungssteuersatzung auch. Es ist daher zu vermuten, dass der Verwaltungsgerichtshof Mannheim ähnlich entscheidet.“ Dort klagt das Best Western Hotel Victoria zusammen mit dem DEHOGA gegen die Freiburger Bettensteuer.